Ist man Eigentümer eines Mehrfamilienhauses denkt man sich zunächst erst einmal „das kann ich doch selber“: Mieter aussuchen, Mietvertrag erstellen und fertig ist man. Dass aber gerade die Suche nach dem passenden Mieter oft zeitaufwendig ist, bedenken die meisten nicht. Entscheidend ist zudem die Erstellung eines guten Mietvertrages. In unserem Post über den Mietvertrag gab es dazu schon die entsprechenden Tipps und Hinweise was zu beachten ist.
Hat man den Mietvertrag erstellt und ist der Mieter eingezogen, dann endet die Arbeit eines Vermieters ohne Hausverwaltung aber nicht einfach. Man muss stets als Ansprechpartner parat sein, denn treten Schäden in der Wohnung auf oder fallen allgemein Reparaturen in der Wohnung an, muss oftmals zeitnah gehandelt werden. Es müssen Handwerker gesucht und beauftragt werden, die Arbeiten sind zu überwachen und die Rechnungen zu prüfen.
Weiter geht es mit den regelmäßigen monatlichen Aufgaben: Mieteingänge müssen geprüft und säumige Mieter angeschrieben werden. Sind Aufträge an Dienstleister (z.B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst) vergeben, muss kontrolliert werden, ob diese auch eingehalten werden. Regelmäßig geprüft werden sollten auch die Versicherungsverträge, damit man im Schadenfall ausreichend abgesichert ist. Tritt dann auch noch ein Versicherungsschaden ein, muss man sich natürlich auch darum kümmern: Meldung an die Versicherung, Koordination der Handwerker, Mietausfall oder Mietminderung bearbeiten.
Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter. Alle relevanten Informationen zu diesem Thema
können Sie in unserem nächsten Beitrag „Besonderheiten der Betriebskostenabrechnung“ nachlesen.
Entscheidet sich der Vermieter für eine Hausverwaltung, übernimmt der Verwalter all diese Arbeiten. Er hat nun einen verlässlichen Partner an seiner Seite, der alle Dienstleistungen in seinem Sinne, kompetent und mit dem nötigen Fachwissen ausübt.
Für den Eigentümer einer Eigentumswohnung gilt bei Vermietung natürlich das Gleiche wie oben beschrieben. Hier kommt aber noch hinzu, dass nicht nur die Wohnung verwaltet werden muss, sondern auch das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft. Dies erfordert ein hohes Maß an fachlichen und rechtlichen Kenntnissen. Neben der Verwaltung der Konten (laufendes Konto und Konto der Instandhaltungsrücklage) müssen Eigentümerversammlungen abgehalten, Beschlüsse für Maßnahmen getroffen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne erstellt werden. Hier gibt es besondere Anforderungen, welche zwingend eingehalten werden müssen. Beschlossene
Maßnahmen müssen umgesetzt werden, das heißt auch hier: Einholen von Angeboten, sowie das Beauftragen und die Koordination von Handwerkern und Dienstleistern. Im Namen der Gemeinschaft müssen Verträge ausgehandelt und abgeschlossen werden. Gerade in den letzten Jahren hat es viele Veränderungen bei der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften gegeben. Im vergangenen Jahr ist die Novellierung des WEG-Rechts in Kraft getreten. Die bestehenden Rechtsvorschriften müssen eingehalten werden. Dies alles als Laie umzusetzen erfordert einen immensen Zeitaufwand. Zudem muss man sich durch eine spezielle Haftpflichtversicherung absichern, um bei Fehlern nicht mit seinem privaten Vermögen haftbar zu sein.
Wir als professionelle Hausverwaltung verfügen selbstverständlich über all das erforderliche Fachwissen und die rechtlichen Kenntnisse, so dass wir jederzeit eine kompetente Betreuung Ihrer Eigentümergemeinschaft gewährleisten können. Sprechen Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung an.