Welche Versicherungen benötige ich als Eigentümer einer vermieteten Immobilie? In diesem Beitrag möchten wir einen kurzen Überblick über die relevanten Versicherungen geben. Dies ersetzt jedoch nicht die Beratung durch einen kompetenten Versicherungsfachmann. Denn besonders im Bereich Versicherung ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Wichtig ist auch, nach Abschluss der Versicherungsverträge einen verlässlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben, der im Schadensfall schnell verfügbar ist. Das spart Zeit und Nerven. Bei Onlineversicherungen hat man im Regelfall immer unterschiedliche Ansprechpartner und muss ggf. mit langen Wartezeiten in der Hotline rechnen. Guter Service und umfangreiche Leistungen sind im Endergebnis oft wichtiger, als der niedrigste Preis - oft ist Versicherung Vertrauenssache.
Verbundene Wohngebäudeversicherung:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab.
Wichtig ist es hier auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Ist ein Gebäude nicht ausreichend versichert, kann es im Schadenfall dazu führen, dass nur ein Teil der Schadensumme von der Versicherung übernommen wird.
Gibt man hier einen geringeren Wert oder eine geringere Wohnfläche an, spart man am falschen Ende.
Bei einem Versicherungswechsel, werden von der übernehmenden Versicherung immer die Vorschäden beim Vorversicherer abgefragt.
Glasbruch-Versicherung
Diese Versicherung kann separat oder als Teil der Wohngebäude abgeschlossen werden. Hier sind Glasbruchschäden an Fenstern und Türen versichert.
Elementarschäden-Versicherung
Folgende Schäden können versichert werden:
• Starkregen (inkl. Rückstau, d.h. kommt es nach starkem Regen zu einem Rückstau und im Haus drückt das Wasser in vorhandenen Abflüssen im Keller hoch, wird die
Reinigung und Renovierung der betroffenen Räume übernommen)
• Hochwasser
• Schneedruck
• Erdrutsch
• Lawinen
• Vulkanausbruch
• Erdbeben
Hier ist es maßgeblich, in welchen Gebieten man wohnt. Eine Versicherung gegen Starkregen empfiehlt sich auf jeden Fall, wenn man einen Ablauf im Keller hat. Alle
anderen sollte man nach Lage des Hauses abwägen. Oft wird hier ein Selbstbehalt vereinbart.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mit dieser Haftpflichtversicherung schützt sich der Hausund Grundstücksbesitzer vor finanziellen Folgen, falls auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bei Verletzung
seiner Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/ oder Sachschäden Schadenersatz geltend gemacht wird. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder für den
Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) verursacht hat. Der Haus- und Grundbesitzer muss für Schäden Dritter aufkommen, die er
durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht hat (z. B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).
Man unterscheidet zwischen Personenschäden und Sachschäden.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherte rechtlichen Beistand benötigt.
Die Vermietung sollte unbedingt mit beinhaltet sein, damit man im Streitfall mit Mietern die Versicherung in Anspruch nehmen kann.
Wichtig zu wissen:
Ihre Mieter sollten neben einer privaten Haftpflicht- auch eine Hausratversicherung haben. Die Hausratversicherung greift da ein, wo die Wohngebäudeversicherung aufhört. Bei einem Brand oder einem Wasserschaden übernimmt die Wohngebäude alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, z.B. Fußböden, Türen, Wandbeläge, nicht aber Möbel oder lose liegende Teppiche. Diese sind nur über die Hausratversicherung abgedeckt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Übersicht die wichtigsten Fragen beantworten konnten. Gern empfehlen wir Ihnen auch einen kompetenten Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe. Wenden Sie sich hierfür einfach an unser freundliches Team!
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