Möchte man als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung eine Wohnung vermieten, ist es wichtig, dass man einen ordentlichen Mietvertrag erstellt. Dieser sollte immer schriftlich und in doppelter Ausführung erstellt werden. Beide Ausführungen sollten sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unterschrieben werden.

Doch schon vor Abschluss des Mietvertrages gibt es einiges zu beachten, um teure Fehler zu vermeiden. Als Vermieter sollte man sich vorab eine Mieterselbstauskunft vom potenziellen Mieter ausfüllen lassen. Von Vorteil ist es auch, sich neben einem aktuellen Ausweis ebenfalls den Arbeitsvertrag bzw. aktuelle Gehaltsabrechnungen vorlegen zu lassen. Eine Bonitätsauskunft der Schufa kann vom Mieter kostenfrei direkt über die Schufa angefordert werden.

Hat man dann den passenden Mieter gefunden, geht es an die Gestaltung des Mietvertrages. Auch hier sind wichtige Punkte zu beachten.

Folgende Inhalte sollten im Vertrag festgehalten werden:

· Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter

· Anschrift und Bezeichnung der Wohnung

· Wie viele Personen ziehen ein

· Ab wann wird vermietet

· Mietdauer (befristet oder unbefristet)

· Anzahl und Zustand der zu vermietenden Räume

· Höhe der Miete und Höhe der Nebenkosten

· Was ist in den Nebenkosten enthalten

· Höhe und Art der Kaution

· Kündigungsfrist

· Tierhaltung

Darüber hinaus sollten in einem ordentlichen Mietvertrag auch das Thema „Schönheitsreparaturen“, Treppenhausreinigung, Winterdienst und Hausordnung geregelt sein.

Um zu vermeiden, dass es während des Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, ist eine unmissverständliche und eindeutige Formulierung der einzelnen Vertragsbestandteile wichtig.

Vorsichtig sollte man bei Verträgen sein, die kostenlos im Internet angeboten werden. Diese sind oft zum Vorteil einer Seite formuliert. Für den Laien ist dies jedoch meist nicht leicht zu erkennen. Auch günstige Mietverträge, die im Einzelhandel erhältlich sind, sind oftmals auf Basis von veralteter Rechtssprechung oder zum Vorteil einer Seite formuliert. Eine weitere Problematik ist die Umlagefähigkeit der Nebenkosten. Auch hier können unzureichend oder fehlerhaft ausgefüllte Mietverträge im Streitfall schnell sehr teuer werden.

Zusätzlich zu jedem Mietvertrag muss eine Datenschutzerklärung erstellt werden, auch diese in zweifacher Ausfertigung und von beiden Seiten unterschrieben.

Zudem ist es ratsam bei Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Darin wird das Datum, die Anzahl der Schlüssel und Details zum Zustand der Wohnung festgehalten.

Alle diese Schritte sind die Grundlage für ein entspanntes und sicheres Mietverhältnis. Wer sich im Vorfeld gut vorbereitet und gewissenhaft vorgeht, spart sich in den meisten Fällen viel Ärger bei der Vermietung.

Für uns als professionelle Hausverwalter ist es Routine und erfordert doch jedes Mal aufs Neue größte Sorgfalt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei: angefangen bei der Mietersuche, über die Besichtigung, Erstellen des Mietvertrages bis zur Übergabe der Wohnung.

Sprechen Sie uns gerne an, denn „Wohnen fängt mit uns an“.