Bei dem Wort Denkmalschutz stellen sich vielen Leuten die Nackenhaare auf. Sofort schießt einem in den Kopf: hohe Kosten, aufwändige Anträge, ein Fass ohne Boden. Doch dies ist nicht immer so, im Gegenteil - eine denkmalgeschützte Immobilie kann viele Vorteile für potentielle Käufer bieten.

Aber was genau bedeutet Denkmalschutz überhaupt?

Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch relevanter Bauwerke. Neben dem Baujahr spielen als Kriterien zur Vergabe dieses Schutzes unter anderem Architektur und historische Bedeutung eine wesentliche Rolle. Eine Eintragung als Denkmal schützt das Bauwerk somit vor Abriss und vor baulicher Veränderung ohne entsprechende Genehmigung. Der Schutz kann sich auf das gesamte Objekt, oder auch nur auf Teile beziehen. Wer hier ohne Genehmigungen agiert, dem drohen empfindliche Strafen.

Um sicher zu gehen, welcher Schutz auf einem Objekt liegt, sollte man sich bei der entsprechenden Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Landkreises informieren.

Interessiert man sich für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie, sollte man bereits vorab in Kontakt mit der zuständigen Behörde treten und Auflagen und Besonderheiten abklären. Nur so kann man realistisch einschätzen, ob geplante Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen auch im Hinblick auf die Kosten umsetzbar sind.

Hier bekommt man aber auch Informationen über mögliche Förderungen, die teilweise nicht unerheblich ausfallen können.

Damit kommen wir auch schon zu den Vorteilen, die der Erwerb einer solchen Immobilie für Käufer mit sich bringen kann.

Neben dem unbestechlichen Charme, den diese alten Gebäude mit sich bringen, kann man ggü. nicht denkmalgeschützten älteren Immobilien nämlich einiges an Förderung durch verschiedene Stellen mitnehmen. Hier haben wir die am häufigsten genutzten Fördermöglichkeiten kurz erklärt:

1. erhöhte steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten

Selbstgenutzt: über 10 Jahre 90% (9% p.a.)

Fremdgenutzt: über 12 Jahre 100%

- erste 8 Jahre zu 9% p.a.

- letzten 4 Jahre zu 7% p.a.

2. günstiges KfW-Darlehen oder Investitionszuschüsse

Beispiel KfW 151 für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal:

Bis zu 120.000, - € pro Wohneinheit zzgl. Tilgungszuschuss von 25% der Darlehenssumme

Hinweis: die erforderlichen Kriterien liegen unter dem Standard der anderen KfW-Energieeffizienzhäuser, da in der Regel nur bestimmte Materialien verwendet werden dürfen.

Weitere Fördermöglichkeiten sollte man bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfragen. Hier sind teilweise hohe Förderbeträge möglich, jedoch muss die Beantragung wegen der hohen Nachfrage mittlerweile oft mehr als ein Jahr vor Renovierungsbeginn erfolgen.

Förderungen werden sowohl vom Landkreis, als auch von den entsprechenden Bundesländern vergeben, hier lohnt es sich selbst bei kurzfristigen Maßnahmen nachzufragen.

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