Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus sucht, wird früher oder später auf Begrifflichkeiten stoßen, die ihm im Alltag vielleicht nicht geläufig sind. Damit Sie hier zukünftig mitreden können und rechtlich auf der sicheren Seite sind, möchten wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Häufig werden Fremdworte verwendet, die so manchem Leser von Immobilieninseraten im ersten Moment nicht so viel sagen.

Wie sieht es z.B. mit dem Begriff „Souterrain“ aus? Dieser stammt aus dem französischen und bedeutet so viel wie unterirdisch. Spricht man von einer Souterrainwohnung, so ist also eine Wohnung gemeint, die im Keller- bzw. Untergeschoss eines Hauses liegt.

Das wussten Sie bereits? Sehr gut. Und was ist mit „Loggia“? Hierbei handelt es sich um einen in das Gebäude eingebauten und überdachten Balkon.

Oft sind aber nicht zwingend Fremdworte erforderlich, um für Verwirrung zu sorgen. Sicherlich kennen Sie Begriffe wie Denkmalschutz, Kaufnebenkosten oder Erbbaurecht. Vielleicht haben Sie diese sogar selbst schon mal verwendet. Aber auch hier gibt es mehr zu wissen, als man im ersten Moment vermutet.

Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, bringen einige Besonderheiten mit sich. Das macht es notwendig, sich vor dem Kauf über mögliche Auflagen zu informieren, um unnötige Kosten und Ärger zu sparen. So ist beispielsweise vor Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, die Denkmalbehörde heranzuziehen. Diese gibt vor, in welchem Rahmen renoviert/saniert werden kann. Was im ersten Augenblick den meisten Bauherren Sorge bereitet, kann sich jedoch auch als Möglichkeit herausstellen, denn oft werden vom Land Förderungen für bestimmte Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Die Kaufnebenkosten beschreiben jene Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis in direktem Zusammenhang mit diesem anfallen. Hierzu zählen die Notarkosten, die Grunderwerbssteuer und, falls vereinbart, die Maklercourtage.

Nicht ganz so selbsterklärend ist der folgende Begriff: Erbbaurecht. In der Praxis hat man doch eher seltener mit diesem zu tun. Es handelt sich hierbei um eine Alternative zum klassischen Grundstückskauf, bei dem der Grundstückseigentümer einem Fremden die Erlaubnis erteilt, auf seinem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Hierfür erhält der Grundstückseigentümer in der Regel eine jährliche Pacht.

Diese und weitere Begriffe und Erklärungen haben wir noch einmal in einer kompakten Übersicht für Sie zusammengestellt. Abonnieren Sie hierfür einfach unseren Newsletter und erhalten regelmäßig wichtige Infos und Checklisten.

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